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4. April 2017

Habsucht, Gier und Neid – Begrenzung der Managergehälter

Habsucht, Gier und Neid – Begrenzung der Managergehälter – von Richard Schütze

„In Deutschland, da sind die Laster unbekannt; nur Habsucht, Gier und Neid, die kennt man hier seit ein’ger Zeit.“ Mit diesem Sinnspruch lässt sich die von Emotionen und Kalkül bestimmte Debatte zur Begrenzung von Managergehältern trefflich fassen. Phantasie und Gemüt werden erregt, wenn ein Bediensteter als Salär weit über 10 Mio. Euro p.a. als Grundgehalt, dazu noch edle Dienstwägen und obendrauf Zulagen, Aktienoptionen sowie Boni erhält. Dass zuweilen auch Sport- und Showstars, Fernsehgrößen, Stararchitekten und –dirigenten sowie Opernsänger als galaktisch empfundene Gagen kassieren, fällt zwar auf, aber nicht so massiv ins Gewicht. Bei Stars und Sternchen wird gnädig konzediert, dass sie Stadien und Hallen füllen oder ihr Geld via Einschaltquoten, Userklicks und verkaufte Auflagen zumeist wieder einspielen und als Rennfahrer, Extremsportler und Artisten hin und wieder auch Leib und Leben riskieren.

Anders scheint es bei hochbezahlten Managern zu sein, die als Privilegierte einer exklusiven Kaste wahrgenommen werden. Während die Karriere eines Showstars schon morgen vorbei sein kann, bekommt ein wegen Unfähigkeit oder Schlimmerem geschasster Manager oft eine gigantische Abfindung hinterher geworfen – so die landläufige Meinung. Ganz zu schweigen von Altersbezügen und Ruhegeldern, die allein im Fall der ehemaligen Verfassungsrichterin und SPD-Justizministerin Christine Hohmann-Dennhardts 12 Mio. Euro betragen sollen. Als Paradebeispiel für diese Art von Selbstbedienung mittels einverständlich zusammenwirkender Gremien gelten  auch die Pensionsansprüche von Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, die sich trotz des Diesel-Skandals auf 28 Mio. Euro belaufen sollen.

Dass Hohmann-Dennhardts auch noch das Vorstandsressort „Integrität und Recht“ verantwortete, bringt nicht nur bei Volkswagen die Volksseele zum Kochen; ein Aufreger-Thema par Excellence.

Eine Frage von Anstand, Würde und Gerechtigkeit

Ausgerechnet die SPD und ihr neuer Frontmann Martin Schulz überrumpeln nun die Unionsparteien mit ihrem Gesetzentwurf zur Einschränkung hoher Managergehälter. Inklusive Boni soll die Gesamtvergütung eines Vorstands künftig nur noch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein. Clever greifen die Sozialdemokraten einen alten Vorschlag der Union und des „Bundes Katholischer Unternehmer“ (BKU) auf, der die Rechte der Aktionäre und der Hauptversammlung bei der Festlegung der Managergehälter stärken soll. Dabei soll ein Maximalverhältnis zwischen dem durchschnittlichen Verdienst der Mitarbeiter in einem Unternehmen im Verhältnis zu den Bezügen der Vorstände definiert werden. Auch nach Ansicht von Ulrich Hocker, Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, sollte ein Manager nicht mehr als das 50-fache der Bezüge seiner Mitarbeiter verdienen, um eine „gesunde Relation“ und den „soziale Frieden“ zu wahren. Die SPD scheint sogar eine Forderung des BKU aus dem Jahr 2012 betreffend die Verschärfung der persönlichen Haftung von Verantwortungsträgern in den Unternehmen aufzugreifen, um dem Haftungsprinzip wieder mehr Geltung  zu verschaffen. „Die Entkoppelung von Eigentum und Verantwortung“ sei „eine zentrale Ursache dafür, dass die Finanzkrise der vergangenen Jahre so fundamental und so schwer beherrschbar war“, spricht die BKU-Vorsitzende und CDU-Abgeordnete Marie-Luise Dött einen wunden Punkt an. In Publikums-Aktiengesellschaften mit Streubesitz lägen Eigentum und Verantwortung nicht in einer Hand. Dies begünstige risikoreiche und kurzfristig orientierte Entscheidungen, die möglicherweise nicht im Interesse der haftenden Eigentümer lägen. Entsprechend fordert die SPD bei schlechten Leistungen oder regelwidrigem Verhalten einen gesetzlichen Anspruch auf eine Herabsetzung oder Rückforderung von Vorstandsbezügen und –renten.

In der Tat haftet ein mittelständischer Familienunternehmer oft mit der eigenen Existenz und dem Privatvermögen für sein Unternehmen. Die aus dem Eigentum resultierenden Entscheidungsbefugnisse und Chancen sind unmittelbar mit der Verantwortung und Haftung für die Risiken verknüpft. Entsprechend weniger Neid und Missgunst schlägt einem erfolgreichen Eigentümerunternehmer entgegen, der eine mondäne Villa bewohnt und sich ein großes Auto leistet. Und auch Uli Hoeneß, der sich für ‚seinen‘ FC Bayern ebenso wie für die eigene Wurstfabrik verausgabt, erhält nach abgebüßten Steuersünden eine zweite Chance und wird von den Bayern-Fans wieder auf Schultern getragen.

Legalität versus Legitimität

Wer aber vorwiegend mit fremdem Geld, scheinbar weitgehend befreit von persönlichen Risiken und „nur“ als Angestellter, das Zepter schwingt, dem schlagen, auch wenn er täglich komplexe Entscheidungen fällen muss, Neid und Missgunst entgegen. Der Verweis auf den Arbeitsvertrag, die Vertragsfreiheit und die Befugnisse von Gremien wie Aufsichtsräten bei der Gehaltsfestlegung legitimieren kaum. Auch der Hinweis auf den Marktwert und die Tatsache, dass ein Topmanager zumeist nur für drei bis fünf Jahre bestallt wird und nur wenige Manager mehr als die als neue Obergrenze definierten 10 Mio. Euro p.a. verdienen, hilft nicht aus der Imagefalle.

Verfassungsrechtliche Fragen oder eine eventuelle Doppelbesteuerung spielen ebenfalls kaum eine Rolle. Verzweifelt argumentieren Teile der Union, internationale Konzerne würden ihre Europazentrale nicht mehr in Deutschland ansiedeln. Kanzlerin Angela Merkel und Unions-Fraktionschef Kauder aber haben den Widerstand aufgegeben. Erfolgreich hat Schulz Merkels Regierungsstil kopiert: Ein paar Inhalte aus dem Unionsdepot ins SPD-Korsett gequetscht und das Wahlvolk übersieht, dass auch die SPD via die Gewerkschaften in den mitbestimmten Aktiengesellschaften für hohe Managergehälter mitverantwortlich ist. Nun rettet sich vor dem Publikumszorn, wer kann. Ein Lichtblick ist allein der Vorschlag der Deutschen Bank, dass bei Bonuszahlungen künftig auch die Reputation eines Unternehmens ins Gewicht fallen soll. Irgendwo scheint auch wieder Vernunft einzukehren. (6.056 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Der Autor ist Rechtsanwalt, Politikberater und Vorsitzender des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) der Diözesangruppe Berlin-Brandenburg im Erzbistum Berlin

Weitere Informationen zum Thema Managergehälter finden Sie hier: http://www.trainers-excellence.de/redner/ra-richard-schuetze.html

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